AGB Heerlager

1.
Den Anweisungen der Spielleitung ist unbedingt und ohne Ausnahme Folge zu leisten. Wenn von der Spielleitung über diese allgemeinen Sicherheitsbestimmungen hinausgehenden oder davon abweichende Anordnungen getroffen werden, so haben diese Vorrang gegenüber den hier aufgelisteten Bestimmungen.


2.
Spieler unterlassen alles, was zur Gefährdung von Mitspielern führen könnte.


3.
Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr und Haftung an einem Spiel teil und ist im Einzelfall selbst für die Konsequenz seines Handelns verantwortlich.

4.

Die Spieler sind verpflichtet, während der Veranstaltung haftpflichtversichert zu sein.

5.
Bei allen dargestellten Kämpfen mit den Spielwaffen sind Kopf-und Halstreffer, sowie Stechen verboten! Hierbei gelten alle Treffer über der Schulterlinie. Ausnahme hiervon ist der ausführlich beschriebene "Aufs-Maul-Codex".

6.
An unübersichtlichen oder gefahrenträchtigen Stellen oder bei nächtlichen Aktionen auf dem Spielgelände verpflichtet sich der Spieler zur Umsicht und ist für seine Handlung selbst verantwortlich.

7.
Jegliche Art von waffenlosem Kampf als Attacke sowie das Mitführen echter Waffen ist untersagt! Vorsätzliche Körperverletzung führt zum Ausschluss von der Veranstaltung und kann zur Anzeige gebracht werden.

8.
Für sämtliche Spielwaffen gelten folgende Bestimmungen:
- Die zum verwendeten Spielwaffen dürfen beim Punkten auf erlaubten Körperzonen und unter sachgemäßem Einsatz keine Verletzungen verursachen.
- Für jede ins Spiel eingebrachte Spielwaffe ist der Teilnehmer selbst verantwortlich
- Wird die Waffe (auch während des Spiels) als risikoträchtig eingestuft, ist automatisch jede gespielte Kampfhandlung mit dieser Waffe untersagt.
- Für Folgen, die aus einer Nichtbeachtung dieser Bestimmungen entstehen, ist der betreffende Spieler selbst voll verantwortlich!

9.
Besondere Vorsicht ist im Umgang mit offenem Feuer und Licht, mit Chemikalien sowie mit pyrotechnischen Effekten geboten. Diese müssen von der Spielleitung genehmigt werden.

10.
Stoffe, die konsumiert werden (Tränke/Pulver), dürfen auch in kleinsten Mengen keine gesundheitlichen Schäden verursachen. Spielkomponenten wie Pulver, Farbe, Duftstoffe usw. dürfen bei äußerer Anwendung auf einen Mitspieler nicht ätzend wirken, sollen auswaschbar und leicht entfernbar sein und nicht allergieerregend.

11.
Spielunterbrechungen aus Sicherheitsgründen müssen von jedem Mitspieler mit dem Ruf STOPP angekündigt werden und müssen unbedingt befolgt werden. Ein Spiel-STOPP tritt grundsätzlich und automatisch bei einer Verletzung eines Spielers ein, auf besondere Weisung der Spielleitung oder wenn sich eine erkennbare reale Gefahrensituation abzeichnet.

12.
Das Spielareal wird in seinem ursprünglichen Zustand zurückgelassen.

13.
Tiere sind auf der Veranstaltung laut Platzordnung leider NICHT zugelassen.

14.
Folgendes Fehlverhalten führt immer zum Ausschluss von der Veranstaltung und/oder wird zur Anzeige gebracht:
- Diebstahl (auch unangemeldetes Diebesspiel)
- Vorsätzliche Sachbeschädigung von fremdem Eigentum
- Vorsätzliche Körperverletzung
- Verschmutzung des Spielgeländes und der Sanitäranlagen
- Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz

15.
Etwaige zusätzliche Kosten, die bei dem Ausschluss von einer Veranstaltung entstehen könnten, trägt der betreffende Teilnehmer in voller Höhe selbst.

16.
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung ohne Nennung von Gründen auch kurzfristig abzusagen. In diesem Fall wird der Teilnahmebeitrag natürlich zurückerstattet.

17.
Nimmt ein angemeldeter Spieler nicht an der Veranstaltung teil oder wird von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht kein Recht auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.

18.
Die Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist aus Gründen der Verbindlichkeit der Veranstalter gegenüber Dritten nur bis 5 Wochen vor der Veranstaltung möglich.

19.
Spielern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an der Veranstaltung untersagt, es sei denn, ein Erziehungsberechtigter nimmt an der Veranstaltung teil.

20.
Spieler unter 18 Jahren sind nur zur Veranstaltung zugelassen,
- Wenn sie eine von den Erziehungsberechtigten unterschriebene Übertragung der Aufsichtspflicht vorweisen können;
- Wenn die in der Übertragung genannte Aufsichtsperson an der Veranstaltung teilnimmt.

22.
Das Entwenden von fremden Eigentum als Spielangebot (Diebesspiel) ist nur nach unverzüglicher Rücksprache mit dem Betroffenen gestattet und unterliegt der Zustimmung des betroffenen Spielers.

23.
Alle für die Anmeldung und Durchführung der Veranstaltung notwendigen Daten der Teilnehmer werden spätestens 8 Wochen nach gelöscht.

24.
Fotografieren für den rein privaten Gebrauch mit Handys ist gestattet. Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung online oder offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten. Aufnahmen für rein private Zwecke sind erlaubt und auf Verlangen dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen. Jede öffentliche oder gewerblich Nutzung/ Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters zulässig.


25.

Auf der Veranstaltung werden Bilder im Auftrag der Veranstaltung gemacht. Eine Speicherung erfolgt nur beim Veranstalter und dem Fotografen. Diese Bilder werden zur Eigenwerbung durch die Veranstalter und des Fotografen genutzt, nach Absprache mit den auf den Bildern zu sehenden Personen. Diese Bilder können auf Wunsch zum privaten, nicht-kommerziellen Nutzen angefragt werden. Jegliche öffentliche oder gewerblich Nutzung/ Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, durch Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Einverständnis des Veranstalters, des Fotografen und der auf den Bildern zu sehenden Personen zulässig.



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